Urteil zur Frage der Abberufung eines im Wege einstweiliger Anordnung bestellten Verwalters
Schlagworte
zur Frage der Abberufung eines im Wege einstweiliger Anordnung bestellten Verwalters
Leitsätze
1. Ein Eigentümerbeschluß, durch den ein im Wege einstweiliger Anordnung für die Dauer eines Wohnungseigentumsverfahren gerichtlich bestellter Verwalter vor Abschluß des Verfahrens mit sofortiger Wirkung abberufen wird, ist nichtig.
2. Es kann jedoch zweckmäßig sein und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer bereits vor Ablauf der Amtszeit des gerichtlich bestellten Verwalters einen Beschluß über die Bestellung eines neuen Verwalters mit einer ab Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung beginnenden Amtszeit fassen.
3. Im Wohnungseigentumsverfahren kann der Verwalter auch im Falle früherer Pflichtverletzungen nicht verpflichtet werden, künftige Eigentümerversammlungen entsprechend der Gesetzeslage durchzuführen.
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