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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Wirtschaftsplan
Leitsatz
Ein von den Wohnungseigentümern in der Eigentümerversammlung beschlossener Wirtschaftsplan ist nicht schon deshalb nichtig, weil er gegenüber der vom Verwalter vorgeschlagenen Fassung mit gekürzten Ansätzen beschlossen worden ist und dementsprechende Einzelwirtschaftspläne naturgemäß noch nicht in der Versammlung vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)
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