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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Verwalterbestellung; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz
Ist die Wirksamkeit der Abwahl der Vorverwaltung zweifelhaft, widerspricht es regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, einen anderen Verwalter zu bestellen, weil die Gefahr droht, doppelt Vergütung zahlen zu müssen.
(Leitsatz der Redaktion)
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