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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Wohngeldverfahren
Leitsatz
Ein die Grundlage für ein Wohngeldverfahren bildender Beschluß der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung ist solange als verbindlich zu beachten, wie er nicht für ungültig erklärt ist. (Im Anschluß an BGH NJW 1985, 912.) (Leitsatz der Redaktion)
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