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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Stimmenauszählung
Leitsatz
Ist - trotz Vorhalten der Mehrheit der Wohnungseigentümer - eine mit der Rechtslage nicht zu vereinbarende Stimmenauszählung in der Eigentümerversammlung derart zu befürchten, daß die Mehrheit zu jedem TOP mit ungültigen Stimmen überstimmt wird, darf die Mehrheit die Versammlung mit der Folge verlassen, daß danach gültige Beschlüsse nicht mehr gefaßt werden können.
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