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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Antrag auf Verpflichtung des Verwalters zur Einberufung; Rechtsschutzbedürfnis
Leitsatz
Dem gerichtlichen Antrag auf Verpflichtung des Verwalters zur Einberufung einer Eigentümerversammlung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn nicht vorher der Verwaltungsbeiratsvorsitzende oder sein Vertreter trotz entsprechender Aufforderung untätig geblieben sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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