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Urteil Versicherungsschutz
Schlagworte
Versicherungsschutz; Blitzschlagversicherung; Induktionsschaden; Ausschlussgrund
Leitsatz
Die Bejahung einer unvermeidlichen Folge eines Blitzschlages setzt nicht voraus, daß der Blitz in eine versicherte Sache eingeschlagen ist.
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