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Urteil Veränderung des Wohnungszuschnitts


Schlagworte

Veränderung des Wohnungszuschnitts; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung des Vermieters; Modernisierungsmaßnahmen; berechtigtes Interesse des Vermieters; Nutzungsänderung, einzelner Räume; Umbau der Wohnung; wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks, angemessene

Leitsätze

1.Voraussetzung einer Kündigung gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB ist, daß die gekündigte Wohnung nicht mehr bestehen bleibt, sondern durch Umbau oder Abriß beseitigt wird.

2. Daher ist dann eine Kündigung gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht gerechtfertigt, wenn die bisherigen Räume im wesentlichen - wenn auch unter Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen Nutzungsänderungen - aufrechterhalten bleiben und die Gesamtwohnfläche allenfalls unwesentlich verändert wird.

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