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Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Kaufmangel; Hausbockbefall
Leitsätze
1. Zur Frage, wann der Verkäufer eines Mietgrundstücks einen Mangel (Hausbockbefall) arglistig verschweigt.
2. Ausschluß der Mängelursächlichkeit für den Kaufentschluß des Käufers, wenn die Kosten für die Beseitigung des Mangels im Verhältnis zum Kaufpreis unerheblich sind.
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