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Urteil Schadensersatz
Schlagworte
Schadensersatz; Überprüfungspflicht; Gebäudesubstanz; Betonunterdecke
Leitsatz
Kein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, ohne besondere Anhaltspunkte die Gebäudesubstanz (hier: Betonunterdecke) regelmäßigen Überprüfungen zu unterziehen.
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