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Urteil Rechtsschutzbedürfnis
Schlagworte
Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsklage; Preisstellenverfahren; Rückzahlung überzahlter Mietbeträge
Leitsatz
Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage, nach der ein Vermieter für den Zeitraum ab 1.1.1988 zur Rückzahlung der sich aus dem Ergebnis eines Preisstellenverfahrens möglicherweise ergebenden überzahlten Mietbeträge verpflichtet ist.
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