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Urteil Optionsrecht
Schlagworte
Optionsrecht; Vertretungsklausel; Mietermehrheit
Leitsätze
1. Zu den Forderungen an die Ausübung eines Optionsrechts.
2. Die formularmäßige Klausel eines Mietvertrages, daß Willenserklärungen eines Mieters auch für den anderen Mieter verbindlich sind, deckt nicht die Ausübung eines Optionsrechts durch nur einen Mieter.
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