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Urteil Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Nutzungsentschädigung; Verjährung
Leitsatz
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, der dadurch entsteht, daß infolge Rückgabe der Wohnung in einem instandsetzungsbedürftigen Zustand diese nicht weiter vermietet werden kann, verjährt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist des § 558 BGB.
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