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Urteil Musik
Schlagworte
Musik; Klavier; Ruhestörung; Musizieren; einstweilige Verfügung
Leitsatz
Unabhängig von der Gestattung des Klavierspiels durch mietvertragliche Vereinbarung ist die Ausübung auf Zeiten zu beschränken, die den konkreten Wohnverhältnissen im Haus Rechnung trägt.
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