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Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Mietminderung; Lärmbeeinträchtigung; Kenntnis des Mieters
Leitsatz
Keine Mietminderung, wenn der Mieter über einen langen Zeitraum trotz Kenntnis und subjektiv außerordentlich stark empfundener Lärmbeeinträchtigung den Gebrauch der Mietsache vorbehaltlos fortsetzt.
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