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Urteil Mietzahlung
Schlagworte
Mietzahlung; Überweisung; Kontogutschrift
Leitsätze
1. Befreiende Mietzinszahlungen bei Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter.
2. Erlöschen der Mietzinsforderung nach § 362 Abs. 1 BGB erst mit Gutschrift auf dem Konto des Vermieters.
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