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Urteil Mietvertrag/Abschluß
Schlagworte
Mietvertrag/Abschluß; Mietvertrag/Abschluß durch Zahlung der Miete; faktischer Mietvertrag/durch Zahlung der Miete; Mietzahlung/als Vertragsangbot; Zahlung der Miete/als faktischer Mietvertrag
Leitsatz
Ein Mietvertrag kann schlüssig dadurch zustandekommen, daß der Mieter den Mietzins über zwei Monate hin zahlt und der Vermieter diese Mietzahlungen kommentarlos annimmt.
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