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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Türspioneinbau
Leitsatz
Die mietvertragliche Nebenpflicht des Vermieters, den Mietgebrauch so zu gewähren, daß Gesundheit und Eigentum des Mieters geschützt werden, kann einen Anspruch des Mieters auf Zustimmung zum Einbau eines Türspions in die Wohnungstür begründen.
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