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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Begründung mit Vergleichswohnungen; Vergleichbarkeit bei Dachgeschosswohnung
Leitsatz
Bei Wohnungen mit ins Auge fallenden Besonderheiten (hier: Dachgeschoßwohnung) sind bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen.
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