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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; wohnwertmindernde Merkmal; Erdgeschosswohnung; Emissionsbelastung durch Kohlekraftwerk und Hafen
Leitsatz
Eine Wohnung in Erdgeschoßlage am Durchgang zum Hinterhaus ist als wohnwertmindernd in der Merkmalgruppe 4 und eine Wohnung in der Nähe eines Kohlekraftwerks und des Hafengebietes als wohnwertmindernd in der Merkmalgruppe 5 anzusehen.
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