Urteil Mängelbeseitigungsvorschuss
Schlagworte
Mängelbeseitigungsvorschuss; Mietmangel; Vorschussanspruch; Mängelbeseitigung in Natur; Verzug, Beendigung durch Leistungsangebot; Annahmeverzug des Mieters
Leitsätze
1. Der (Geld-) Anspruch des Mieters auf Zahlung eines Vorschusses für die Kosten der Mängelbeseitigung ist abtretbar.
2. Der (Natural-) Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung und/oder Duldung von baulichen Veränderungen ist dagegen nicht abtretbar.
3. Der Verzug des Vermieters mit der Beseitigung von Mängeln der Mietsache entfällt, wenn er seinerseits dem Mieter in einer dessen Annahmeverzug begründenden Art und Weise die Beseitigung des Mangels anbietet und dieser die Ausführung der Mängelbeseitigungsarbeiten ablehnt.
4. Ein in der Mietwohnung lebender Angehöriger des Mieters wird nicht allein deswegen Mietvertragspartei, weil der Vermieter Mieterhöhungserklärungen auch an ihn richtet und mit dem Angehörigen korrespondiert.
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