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Urteil Kündigung der Hauswartwohnung
Schlagworte
Kündigung der Hauswartwohnung; formelle Anforderungen; Beendigung des Mietverhältnisses; Werkwohnung, funktionsgebundene; Hauswartdienstwohnung; Kündigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses; Kündigungserklärung, Inhalt
Leitsatz
Bei der Kündigung einer Hauswartwohnung ist es nicht erforderlich, bereits den Namen des zukünftigen Hauswarts zu benennen.
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