« zurück zur Suche
Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Zweifamilienhaus; selbst bewohnt
Leitsatz
Ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen wird vom Vermieter im Rechtssinne nur dann selbst bewohnt, wenn er dort das Zentrum seiner privaten Lebensführung hat, wofür er voll beweispflichtig ist.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat