Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; berechtigtes Interesse; Angabe der Kündigungsgründe; Schadensersatz bei nicht gerechtfertigter Kündigung; Anwaltskosten für Kündigungsabwehr
Leitsatz
Erfüllt eine vom Vermieter unter wahrheitsgemäßer Angabe der Kün digungsgründe ausgesprochene ordentliche Kündigung einer Wohnung nicht die Voraussetzungen des § 564 b BGB, so kann der Mieter im Regelfall Ersatz der außergerichtlichen Kosten seines Anwalts, den er zur Abwehr gegen die Kündigung eingeschaltet hat, nicht verlangen, zumindest fehlt es an dem für eine positive Forderungsverlet-zung notwendigen Verschulden des Vermieters.
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