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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Mietausfallersatzanspruch
Leitsatz
Wenn ein Vermieter gehindert ist, mit einem neuen Mieter einen Miet-vertrag abzuschließen, hat er einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem bisherigen Mieter wegen entgangenen Mietzinses, wenn nicht zu erwarten war, daß der Mieter rechtzeitig die Wohnung räumt.
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