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Urteil Kaution
Schlagworte
Kaution; Rückzahlungsanspruch; Fortfall des Sicherungszweckes
Leitsatz
Die Beendigung des Mietverhältnisses ist nicht notwendigerweise Voraussetzung für die Rückgewähr einer Kaution. Es genügt der Fortfall des Sicherungszweckes.
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