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Urteil Grundbucheintragung
Schlagworte
Grundbucheintragung; Teilungserklärung
Leitsatz
Die Grundbucheintragung der Teilungserklärung oder der Teilungsvereinbarung vor Errichtung des Gebäudes ist inhaltlich zulässig auch dann, wenn schon in diesem Zeitpunkt nach öffentlichem Recht ein Bauverbot für das Grundstück besteht.
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