Urteil Gekaufter Kündigungsgrund
Schlagworte
Gekaufter Kündigungsgrund; Kündigung/wirtschaftliche Verwertung; wirtschaftliche Verwertung/Kündigungsgrund; Abriß des Wohngebäudes/wirtschaftliche Verwertung; wirtschaftliche Verwertung/Abriß des Wohngebäudes; Verkauf des entmieteten Grundstücks/wirtschaftliche Verwertung; wirtschaftliche Verwertung/Verkauf des Grundstücks; erheblicher Nachteil/Verkaufsmindererlös; Verkaufsmehrerlös/Kündigungsgrund
Leitsatz
Die Kündigung wegen "Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung" (§ 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB) ist mangels Vorliegen eines erheblichen Nachteils unbegründet, wenn das kurz zuvor erworbene Grundstück zu einem erheblich höheren Preis in "entmietetem" Zustand zum Zwecke des Abrisses der Wohngebäude weiterverkauft werden soll.
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