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Urteil Gebäudeversicherung
Schlagworte
Gebäudeversicherung; Leitungswasserversicherung; Wärmepumpenanlage einer Gesamtheizungsanlage; wesentlicher Bestandteil
Leitsatz
Die Wärmepumpenanlage einer Gesamtheizungsanlage für ein Gebäude ist als Bestandteil dieses Gebäudes versichert.
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