« zurück zur Suche
Urteil Fristlose Kündigung
Schlagworte
Fristlose Kündigung; Vertragspflichtverletzung; Hausfrieden; Hausverwalter; Trockenplatz; Wäscheleinen; Wäschetrockenplatz
Leitsätze
Die beharrliche Verweigerung der erforderlichen Zusammenarbeit mit dem Hausverwalter rechtfertigt die fristlose Kündigung.
Der Mieter handelt den Interessen der Hausgemeinschaft zuwider und stört den Hausfrieden in erheblichem Maße, wenn er vom Wäschetrockenplatz die Wäschepfähle und Wäscheleinen immer wieder seinen Ordnungsvorstellungen gemäß trotz Abmahnung seitens der Hausverwaltung entfernt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat