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Urteil Fremdnütziger Eigenbedarf
Schlagworte
Fremdnütziger Eigenbedarf; Räumungsklage; Gaststättengewerbe
Leitsatz
Gerichte überschreiten die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gezogenen Grenzen, wenn sie bei der Anwendung des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB (sogenannter Eigen bedarf) den Eigentümer auf ein gewerblich genutztes Alternativobjekt verweisen (Bestätigung und Fortführung von BVerfGE 79, 292).
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