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Urteil Form
Schlagworte
Form; Frist; Zustimmungserklärung; Mieterhöhung
Leitsatz
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Form der Zustimmung zur begehrten Mieterhöhung, so daß diese grundsätzlich sowohl formfrei als auch nach Ablauf der sog. Überlegungsfrist erfolgen kann.
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