Urteil elektrische Energie
Schlagworte
elektrische Energie; Versorgung; Versorgungsunternehmen; Entziehung; Strafrechtliche Verurteilung; Umschreibung; Versorgungsvertrag; Vertragsänderung; Haftung; Rechtsscheinsgrundsätze; Vertragsstrafe
Leitsätze
1. Das Versorgungsunternehmen ist nicht berechtigt, die Belieferung mit elektrischer Energie auf unangemessen lange Zeit zu verweigern, auch wenn der Kunde wegen Entziehung elektrischer Energie strafrechtlich verurteilt worden ist.
2. Die Umschreibung des Versorgungsvertrags auf den anderen Ehegatten ohne gleichzeitige Bekanntgabe der Änderung der Familienverhältnisse (Trennung) stellt keine Vertragsänderung dar, so daß eine Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen des ausscheidenden Ehepartners in Betracht kommt.
3. Das Versorgungsunternehmen muß bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe (§ 23 AVBEltV) deren Berechtigung substantiieren.
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