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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Erbe; Vermieterkündigung gegen Mieter-Erben
Leitsätze
1. Kündigung des Mieter-Erben nur bei berechtigtem Interesse; dies gilt auch dann, wenn kein gemeinsamer Hausstand vorhanden war.
2. Kein Eigenbedarfs-Interesse, wenn Wohnung nur vorgehalten wer-den soll.
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