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Urteil Eigenbedarfskündigung


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung; Pflegebedürftigkeit als Grund zur Eigenbedarfskündigung

Leitsätze

Der Vermieter kann zur Unterbringung einer Pflegeperson eine Wohnung im Haus auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn eine andere Wohnung im Haus frei wird, diese Wohnung aber zu der Wohnung des Vermieters weniger günstig gelegen ist.

Der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter die freigewordene Wohnung zum Tausch anzubieten.

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