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Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Mieterhöhung; Darlegungslast; wirtschaftliche Verhältnisse; Kündigung
Leitsatz
Macht der Vermieter Eigenbedarf mit der Begründung geltend, er sei selbst als Mieter von einer nicht hinnehmbaren Mieterhöhung betroffen und müsse daher die zu kündigende Wohnung in Anspruch nehmen, muß er im Prozeß seine wirtschaftlichen Verhältnisse eingehend darlegen.
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