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Urteil Breitbandkabel
Schlagworte
Breitbandkabel; Gebührenerhöhung; Vertrauensschutz
Leitsatz
Es verstößt gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, der auch bei öffentlich rechtlichen Vertragsverhältnissen gilt, wenn die Landespostdirektion unter Berufung auf eine Erweiterung des Angebots beim Breitbandkabelnetz höhere Gebühren fordert, obwohl durch ei-ne Vereinbarung über eine einmalige Zahlung Erhöhungen für 10 Jahre ausgeschlossen werden sollten.
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