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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Abrechnungsfrist; Vorauszahlungserhöhung; Wohnungsbesichtigung
Leitsätze
1. Die in § 20 Abs. 3 Satz 3 NMV enthaltene Neunmonatsfrist ist keine Ausschlußfrist.
2. Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskosten-abrechnung.
3. Zur Angemessenheit von Vorschüssen und zum Recht des Vermieters, Vorschüsse zu erhöhen.
4. Dem Mieter steht bei Wohnungsbesichtigungen ein Mitwirkungs- und Dispositionsrecht zu.
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