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Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Erhöhung:Rückwirkung
Leitsätze
1. Zur rückwirkenden Erhöhung von Betriebskosten und zu Betriebskostennachforderungen.
2. Der Begriff der "Erhöhung der Betriebskosten" in § 4 Abs. 3 Satz 2 am Ende Miethöhegesetz ist so zu verstehen, daß nicht die Erhöhung einzelner Positionen, sondern die jährlich zu ermittelnden Gesamtbetriebskosten gemeint sind.
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