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Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Heizungskostenguthaben; Anspruch gegen Zwangsverwalter
Leitsatz
Ein Mieter hat keinen Anspruch gegen den Zwangsverwalter auf Er-stattung eines Heizkostenguthabens aus einem Abrechnungszeitraum, der vor der Anordnung der Zwangsverwaltung lag, es sei denn, der Zwangsverwalter hat dieses Guthaben vom Vermieter erhalten.
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