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Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Heizungskosten; Abschlag für Trockenheizen
Leitsatz
Ein Mieter ist nicht berechtigt, pauschal einen 25 %igen Abschlag der Heizkosten für das Austrocknen eines Neubaues vorzunehmen.
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