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Urteil Beschlußanfechtung bei zu Unrecht erfolgtem Ausschluß von Wohnungseigentümern vor der Abstimmung


Schlagworte

Beschlußanfechtung bei zu Unrecht erfolgtem Ausschluß von Wohnungseigentümern vor der Abstimmung; zur gesetzlichen Vermutung der Grundbuchrichtigkeit

Leitsätze:

1. Schließt der Versammlungsleiter zu Beginn der Wohnungseigentümerversammlung zu Unrecht Wohnungseigentümer von den nachfolgenden Abstimmungen aus, so kann dies bei Beschlußanfechtung nur zur Ungültigerklärung der von den anderen Eigentümern gefaßten Beschlüsse, nicht aber zur nachträglichen Feststellung eines anderen Beschlußinhalts führen.

2. Bei Klärung der Frage, wer Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, hat die Praxis der Wohnungseigentümer grundsätzlich zunächst von der gesetzlichen Vermutung der Richtigkeit des im Grundbuch eingetragenen Eigentumsrechts auszugehen.

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