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Urteil Beitrittsgebiet
Schlagworte
Beitrittsgebiet; Treuhänder; Aufbau-Kredit-Verträge
Leitsätze
1. Zur Rechtsnachfolge der Sparkassen Ost.
2. Die von der DDR vorgenommene Einsetzung von Treuhändern war als Verwaltungsmaßnahme wirksam.
3. Zur Darlegung der Valutierung von Aufbau-Kredit-Verträgen genügt die Tatsache des Vorhandenseins von Aufbauhypotheken.
4. Die Behauptung von erheblichen Gewinnen der Treuhänder greift nicht gegenüber den Hypothekenanforderungen.
5. Zur Formwirksamkeit von Kreditverträgen.
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