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Urteil Beitrittsgebiet


Schlagworte

Beitrittsgebiet; Treuhänder; Aufbau-Kredit-Verträge

Leitsätze

1. Zur Rechtsnachfolge der Sparkassen Ost.

2. Die von der DDR vorgenommene Einsetzung von Treuhändern war als Verwaltungsmaßnahme wirksam.

3. Zur Darlegung der Valutierung von Aufbau-Kredit-Verträgen genügt die Tatsache des Vorhandenseins von Aufbauhypotheken.

4. Die Behauptung von erheblichen Gewinnen der Treuhänder greift nicht gegenüber den Hypothekenanforderungen.

5. Zur Formwirksamkeit von Kreditverträgen.

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