« zurück zur Suche
Urteil Altbaumietenvereinbarung
Schlagworte
Altbaumietenvereinbarung; Kaltmiete; Kappungsgrenze; Auskunftsanspruch
Leitsatz
Die vor dem 1. Januar 1988 vereinbarte Kaltmiete kann danach nur in dem Um-fang wirksam vereinbart sein, der am 1. Januar 1988 den zuvor preisrechtlich zulässigen Altbaumietzins zuzüglich bis zu 10 % entspricht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat