2 U 3/19 - Keine Duldungspflicht von umfangreichen Umbaumaßnahmen während bestehenden Mietvertrags
Leitsatz:
Ein
Vermieter kann mit der Durchführung umfangreicher Umbaumaßnahmen im Gebäude,
die mit ganz erheblichen Beeinträchtigungen des Mieters durch Lärm, Erschütterungen,
Staub und sonstigen Immissionen verbunden sind, das Recht des Mieters zum
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache verletzen und zugleich deren Besitz an
der Mietsache durch verbotene Eigenmacht stören. Weitreichende Umbaumaßnahmen,
die allein auf einer beabsichtigten Änderung des Nutzungszwecks seitens des
Vermieters beruhen, aber nicht einer Modernisierung oder nach objektiven
Kriterien zu beurteilenden Verbesserung des Gebäudes dienen, muss ein Mieter
auch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann hinnehmen, wenn für den
Vermieter anderenfalls die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes gefährdet wäre.
Seinen Unterlassungsanspruch kann der Mieter auch im Wege der einstweiligen
Verfügung durchsetzen.