65 S 214/18 - Berliner Mietspiegel 2017, wohnwerterhöhendes Merkmal Dielenfußboden
Leitsatz:
Ein
vorhandener Dielenfußboden in der Wohnung stellt kein wohnwerterhöhendes
Merkmal im Sinne der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung,
Merkmalgruppe 3: Wohnung dar.
(Leitsatz der Redaktion)