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24 W 4180/97 - Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des EinberufungsmangelsLeitsatz: 1. Werden von ursprünglich 16 Wohnungseigentumseinheiten vier Einheiten so unterteilt, daß insgesamt 20 Einheiten entstehen, so haben - bei Vereinbarung des Objektprinzips - die Eigentümer der unterteilten Einheiten je eine halbe Stimme, die sie jeweils selbständig abgeben können (wie OLG Düsseldorf, OLGZ 1990, 152 = NJW-RR 1990, 521 = WE 1990, 170). 2. a) Wird bei der Einberufung der Eigentümerversammlung der Beschlußgegenstand nicht bezeichnet und waren in der Eigentümerversammlung weniger als die Hälfte der Stimmrechte vertreten, kann schon deshalb der Nachweis nicht geführt werden, daß der Eigentümerbeschluß auch bei ordnungsmäßiger Einberufung ebenso gefaßt worden wäre. b) In einem solchen Fall kann das Gericht nicht durch eine nachträgliche Befragung der nicht erschienenen Wohnungseigentümer die Nichtursächlichkeit des Einberufungsmangels auf die Beschlußfassung feststellen.KG18.11.1998
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1 S 26/91 - Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsklage; staatliche Treuhandverwaltung; Vermögensverteilungsverfahren; Nichtigkeit eines gerichtlichen VergleichsLeitsatz: 1. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines gerichtlichen Vergleichs, insbesondere einer gerichtlichen Einigung gem. § 46 DDR-ZPO - hier: im Vermögensverteilungsverfahren nach §§ 39, 41 DDR-FGB -, kann das Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein. 2. Zur Frage der Fortdauer einer staatlichen Treuhandverwaltung über den 9. November 1989 ("Wende") hinaus. 3. Eine gerichtliche Einigung (§ 46 DDR ZPO) ist nicht schon deshalb unwirksam, weil daran anstelle eines Beteiligten, der die DDR "ungesetzlich" verlassen hatte, ein staatlicher Treuhänder mitgewirkt hat. Daran ändern die infolge der Einigung der beiden Teile Deutschlands eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklungen auch dann nichts, wenn dadurch das ursprünglich vorhanden gewesene Äquivalenzverhältnis nachträglich gestört wird.BezG Cottbus18.07.1991
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OVG 10 B 26/23 - Bodenwerterhöhung durch eine SanierungLeitsatz: ...Im Sinne von § 154 Abs 1 S 1 BauGB...OVG Berlin-Brandenburg28.11.2023
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BVerwG 3 C 36.10 - Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; Beantragungsfehler; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung; Vorwirkung in anderen Verwaltungsverfahren; Mitverschulden; KausalitätLeitsatz: ...Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG kann der Verfolgte...BVerwG30.06.2011
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29 A 149.07 - Zwangsversteigerung als verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: Eine Zwangsversteigerung kann insbesondere dann als verfolgungsbedingter Vermögensverlust eingestuft und damit als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG angesehen werden, wenn die Zwangsversteigerung wegen Verbindlichkeiten betrieben wurde, die der Grundstückseigentümer gerade aufgrund seiner Verfolgungssituation eingehen musste, oder die er deswegen nicht mehr erfüllen könne. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Berlin16.07.2010
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I-24 U 216/16 - Minderung bei Versagung einer behördlichen ErlaubnisLeitsatz: Wird ein Gewerbeobjekt zum Zwecke des Betriebs eines Wettbüros für Sportwetten vermietet, so liegt ein zu einer Minderung des Mietzinses auf null führender Mangel vor, wenn aufgrund der Lage der Mindestabstand zu geschützten Einrichtungen gem. § 22 Abs. 1 GlücksspielVO NRW nicht eingehalten wird. Dieser Mangel fällt in den Verantwortungs- und Risikobereich des Vermieters, denn die Gebrauchsbeschränkung beruht auf der konkreten Beschaffenheit, nämlich der Lage der Mietsache. Jedenfalls in einem Formularmietvertrag kann der Vermieter dieses Risiko nicht dem Mieter überbürden. Ein Mangel liegt bereits vor, wenn die zuständige Behörde noch nicht eingeschritten ist, allerdings in einem Vorbescheid bereits die Versagung der Nutzungsänderungsgenehmigung angekündigt hat.OLG Düsseldorf05.09.2017
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V ZR 246/21 - Wiederholung eines für ungültig erklärten BeschlussesLeitsatz: ..., Beschluss vom 20. Dezember 1990 - V ZB 8/90...BGH10.02.2023
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1 A 300/06 HAL - Berechtigte Stiftung; unlautere Machenschaften; ZwangsverkaufLeitsatz: 1. Auch Stiftungen, deren Vermögenswerte von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen sind, gehören zum Kreis der Restitutionsberechtigten. 2. Der Umstand, dass eine Maßnahme rechtswidrig war, reicht für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus. 3. Von § 1 Abs. 3 VermG erfasst wird jedoch grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, insbesondere auch rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, wenn diese mit einem diesen Vorgang inkriminierenden manipulativen Element versehen waren, wie dies etwa bei einem täuschungs- oder nötigungsbedingten Zwangsverkauf der Fall ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Halle24.06.2008
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V ZR 213/21 - Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, AusübungsbefugnisUrteil: ...behördlichen Gefährdungsabschätzung gemäß § 8 Abs...BGH11.11.2022
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V ZB 2/97 - Wohnungseigentümerversammlung; Teilungserklärung; Protokollierung des BeschlussesLeitsatz: Eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, daß zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen macht den Beschluß anfechtbar.BGH03.07.1997
