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1 S 26/91 - Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsklage; staatliche Treuhandverwaltung; Vermögensverteilungsverfahren; Nichtigkeit eines gerichtlichen VergleichsLeitsatz: 1. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines gerichtlichen Vergleichs, insbesondere einer gerichtlichen Einigung gem. § 46 DDR-ZPO - hier: im Vermögensverteilungsverfahren nach §§ 39, 41 DDR-FGB -, kann das Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein. 2. Zur Frage der Fortdauer einer staatlichen Treuhandverwaltung über den 9. November 1989 ("Wende") hinaus. 3. Eine gerichtliche Einigung (§ 46 DDR ZPO) ist nicht schon deshalb unwirksam, weil daran anstelle eines Beteiligten, der die DDR "ungesetzlich" verlassen hatte, ein staatlicher Treuhänder mitgewirkt hat. Daran ändern die infolge der Einigung der beiden Teile Deutschlands eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklungen auch dann nichts, wenn dadurch das ursprünglich vorhanden gewesene Äquivalenzverhältnis nachträglich gestört wird.BezG Cottbus18.07.1991
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BVerwG 3 C 36.10 - Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; Beantragungsfehler; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung; Vorwirkung in anderen Verwaltungsverfahren; Mitverschulden; KausalitätLeitsatz: ...Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG kann der Verfolgte...BVerwG30.06.2011
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29 A 149.07 - Zwangsversteigerung als verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: Eine Zwangsversteigerung kann insbesondere dann als verfolgungsbedingter Vermögensverlust eingestuft und damit als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG angesehen werden, wenn die Zwangsversteigerung wegen Verbindlichkeiten betrieben wurde, die der Grundstückseigentümer gerade aufgrund seiner Verfolgungssituation eingehen musste, oder die er deswegen nicht mehr erfüllen könne. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Berlin16.07.2010
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I-24 U 216/16 - Minderung bei Versagung einer behördlichen ErlaubnisLeitsatz: Wird ein Gewerbeobjekt zum Zwecke des Betriebs eines Wettbüros für Sportwetten vermietet, so liegt ein zu einer Minderung des Mietzinses auf null führender Mangel vor, wenn aufgrund der Lage der Mindestabstand zu geschützten Einrichtungen gem. § 22 Abs. 1 GlücksspielVO NRW nicht eingehalten wird. Dieser Mangel fällt in den Verantwortungs- und Risikobereich des Vermieters, denn die Gebrauchsbeschränkung beruht auf der konkreten Beschaffenheit, nämlich der Lage der Mietsache. Jedenfalls in einem Formularmietvertrag kann der Vermieter dieses Risiko nicht dem Mieter überbürden. Ein Mangel liegt bereits vor, wenn die zuständige Behörde noch nicht eingeschritten ist, allerdings in einem Vorbescheid bereits die Versagung der Nutzungsänderungsgenehmigung angekündigt hat.OLG Düsseldorf05.09.2017
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V ZR 246/21 - Wiederholung eines für ungültig erklärten BeschlussesLeitsatz: ..., Beschluss vom 20. Dezember 1990 - V ZB 8/90...BGH10.02.2023
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1 A 300/06 HAL - Berechtigte Stiftung; unlautere Machenschaften; ZwangsverkaufLeitsatz: 1. Auch Stiftungen, deren Vermögenswerte von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen sind, gehören zum Kreis der Restitutionsberechtigten. 2. Der Umstand, dass eine Maßnahme rechtswidrig war, reicht für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus. 3. Von § 1 Abs. 3 VermG erfasst wird jedoch grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, insbesondere auch rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, wenn diese mit einem diesen Vorgang inkriminierenden manipulativen Element versehen waren, wie dies etwa bei einem täuschungs- oder nötigungsbedingten Zwangsverkauf der Fall ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Halle24.06.2008
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V ZR 213/21 - Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, AusübungsbefugnisUrteil: ...behördlichen Gefährdungsabschätzung gemäß § 8 Abs...BGH11.11.2022
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V ZB 2/97 - Wohnungseigentümerversammlung; Teilungserklärung; Protokollierung des BeschlussesLeitsatz: Eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, daß zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, ist wirksam. Ein Verstoß hiergegen macht den Beschluß anfechtbar.BGH03.07.1997
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16 Wx 208-98 - Baum; bauliche Veränderung; Standsicherheit; Wohnungseigentumsanlage; Eigentümergemeinschaft; Instandsetzung; BeseitigungsanspruchLeitsatz: Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße, in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.OLG Köln29.01.1999
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III ZR 108/08 - Inhaltskontrolle des Mittelverwendungskontrollvertrages; Kapitalanlagemodell; Immobilienfonds; Mittelverwendung; Schadensersatz; SchrottimmobilienLeitsatz: Der im Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag, der als ein dem Schutz der Anleger dienender Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet ist, unterliegt auch dann der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er zwischen der Fondsgesellschaft (Versprechensempfänger) und dem als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfer (Versprechender) individuell ausgehandelt wurde.BGH19.11.2009