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Urteil Mieterhöhung nach Wärmedämmung
Schlagworte
Mieterhöhung nach Wärmedämmung
Leitsätze
1. Maßnahmen zur Wärmedämmung berechtigen zu einer Mieterhöhung, auch wenn eine Brandwand, an der die Wohnung des Mieters liegt, nicht gedämmt wurde.
2. Hat der Vermieter den Abzug der Kosten für fällige Instandsetzungsarbeiten an der Fassade konkret dargelegt (Art der Arbeiten, Flächen, Preise), kann der Mieter das nicht lediglich mit Fotos pauschal bestreiten.
(Leitsätze der Redaktion)
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