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Urteil Vollstreckungsabwehrklage nach Verurteilung zur Zahlung einer Sonderumlage


Schlagworte

Vollstreckungsabwehrklage nach Verurteilung zur Zahlung einer Sonderumlage

Leitsatz

Ist ein Eigentümer rechtskräftig zur Zahlung einer Sonderumlage verurteilt worden, kann er dem nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage entgegenhalten, dass der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die Sonderumlage diente, nach Abschluss des Zahlungsklageverfahrens rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.

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