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Urteil Streitwert für Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung


Schlagworte

Streitwert für Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung

Leitsatz

Bei einer Klage auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung beträgt das für die Streitwertberechnung heranzuziehende Gesamtinteresse regelmäßig 25 % des Wertes der begehrten Beschlüsse.

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