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Urteil Streitwert für Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung
Schlagworte
Streitwert für Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung
Leitsatz
Bei einer Klage auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung beträgt das für die Streitwertberechnung heranzuziehende Gesamtinteresse regelmäßig 25 % des Wertes der begehrten Beschlüsse.
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